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Sie beziehen eine Rente, wohnen außerhalb Frankreichs und üben entweder in Frankreich und/oder im Ausland eine Erwerbstätigkeit aus. Hier einige Informationen, die Ihnen helfen sollen besser zu verstehen worauf Sie Anspruch haben und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

 

Ihre französische Rente wird in Ihrem Wohnortland ausgezahlt :

Um eine Unterbrechung Ihrer Rentenzahlungen zu vermeiden, verlangen wir von Ihnen uns jedes Jahr eine vollständig ausgefüllte und von den örtlichen Behörden Ihres Wohnortstaates bestätigte Lebensbescheinigung zuzuschicken. Sollten Sie den Vordruck dazu nicht erhalten, gehen Sie in Ihren persönlichen Bereich im Webauftritt der Rentenversicherung votre espace personnel sur l'assuranceretraite.fr und rufen Sie den Dienst "Transmettre mon certificat de vie" auf.

 

Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt haben, ist dieser entweder von Ihrem persönlichen Bereich aus abzusenden oder an folgende Postanschrift zu wenden :

 

Carsat Hauts-de-France
CNAV DAE

Retraite à l’Etranger

CS13999 ESVRES

37321 TOURS CEDEX 9

FRANKREICH

 

Je nachdem in welchem Land Sie wohnen, können Gesundheitsleistungen für Sie übernommen werden: 


  • wenn Sie vorhaben dauerhaft in einem andern Land zu leben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in diesem Land einen Antrag auf eine Anspruchsbescheinigung stellen indem Sie den Vordruck S1 ausfüllen und diesen bei dem Krankenversicherungsträger Ihres Wohnortes einreichen. (Sie finden die Anschriften der Krankenversicherungsträger unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/social-security-directory/).

 

Bei weiteren Fragen, können Sie sich schriftlich an die Abteilung für im Ausland lebende Versicherte wenden:

 
CAISSE NATIONALE D 'ASSURANCE VIEILLESSE

Direction des assurés de l'étranger

15 avenue Louis JOUHANNEAU

37078 TOURS CEDEX 2

 

Handelt es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt, wenden Sie sich bitte an die Krankenkasse CPAM, welche unter der einheitlichen Nummer 36 46 (aus dem Ausland +33 811 70 36 46) erreichbar ist.

 

  • Der Antrag zur Feststellung des Anspruchs auf Gesundheitsleistungen ist im Wohnortstaat zu stellen, sobald der Umzug stattgefunden hat.

 

Füllen Sie den dazu vorgesehenen E.U.-Vordruck aus. Dieser ist bei dem Krankenversicherungsträger Ihres Wohnortes einzureichen. (Sie finden die Anschriften der Krankenversicherungsträger unter folgendem Link : http://ec.europa.eu/social-security-directory/).

 

Bei weiteren Fragen, können Sie sich schriftlich an die Rentenkasse Carsat in Tours mit der Anschrift:

 
CNAV - DAE

15 avenue Louis Jouhanneau

37078 TOURS CEDEX 2

 

wenden.

 

  • Mit dem Vordruck S1 haben Sie (und Ihre Familienangehörigen) die Möglichkeit sich bei einem Krankenversicherungsträger des E.U.-Mitgliedstaats in dem Sie wohnen einzuschreiben, sofern Sie in einem anderen Mitgliedstaat versichert sind. Der Vordruck wird für nicht für eine ganze Familie, sondern jeweils für eine Person ausgestellt.

Es handelt sich um den Vordruck S1. Der Antrag kann nur auf dem postalischen Weg gestellt werden. Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich und machen dabei folgende Angaben zu folgenden Punkten:

- Ankunftsdatum in dem Land,
- Anschrift im Ausland,
- Sozialversicherungsnummer.

Bitte senden Sie das Schreiben an folgende Adresse:

 

CNAV

15 Avenue Louis Jouhanneau

37078 TOURS CEDEX 2

 

 

Je nachdem welche Bedingungen Sie erfüllen, können Krankenversicherungsbeiträge (COTAM (Cotisation Assurance Maladie), der allgemeine Sozialbeitrag (CSG - Contribution Sociale Généralisée ) und der Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS - Contribution Remboursement de la Dette Sociale ) abgezogen werden.

 

Jede Änderung in Ihren Verhältnissen ist der Rentenkasse Carsat, der Sie angehören, mitzuteilen (Bsp.: Wohnadresse, Familienstand, usw.).

 

Weitere Informationen, finden Sie bei folgenden Trägern :

 

- Assurance retraite :

- CLEISS,

- AGIRC-ARRCO,

- SFPD,

- SVB,

- Konsulat in Ihrem Wohnstaat,

- CFE : Caisse des Français à l’Étranger

 

Das Netz der Krankenversicherungen in Metropolfrankreich besteht aus 15 Rentenkassen Carsat. Jeder Rentenkasse wurde ein Kompetenzbereich zugeteilt. Die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France bearbeitet die belgischen und niederländischen Anträge.

 

Je nach Wohnortland, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Rentenkasse CARSAT, die Sie auf der unten geführten Liste finden. Sollte Ihr Wohnortland nicht auf dieser Liste stehen, rufen Sie uns an:

 

 
 
wählen Sie die Nummer +33 9 71 10 39 60


 

 

 
Zuständige Rentenkasse Carsat

Kompetenzbereich

 

Carsat Alsace-Moselle

(Strasbourg)

 

  Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Turkei

 

Carsat Aquitaine 

(Bordeaux) 

 

  Argentien, Chile, Uruguay, Spanien

 
Carsat Auvergne

(Clermont-Ferrand) 

  Israël, Portugal

 
Carsat Bretagne 

(Rennes) 

  Griechenland, Saint-Pierre-und-Miquelon

 
Carsat Bourgogne
-Franche-Comté

(Dijon)

  Schweiz

 
Carsat Centre 

(Orléans)

  Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, ehemaliges Jugoslawien :
  Serbien, Montenegro, Kosovo, Wojwodina

 
Carsat Centre-Ouest

(Limoges) 

  Korea, Japan, Philippinen

 
CNAV Ile-de-France

(Paris)

  Brasilien, Kanada, USA, Indien, 
  Benin, Kamerun, Kap-Verde, Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Mali, 
  Mauretanien, Niger, Quebec, Senegal, Togo, Algerien

 
Carsat Midi-Pyrénées

(Toulouse)

  Andorra, Neukaledonien, Polynesien, Tunesien

 
Carsat Nord-Est

(Nancy)

  Bulgarien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien,
  Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik

 
Carsat Hauts-de-France

(Lille)

  Belgien, Niederlande

 
Carsat Normandie

(Rouen)

  Kanalinseln (Aurigny - Herm - Jethou - Jersey - Guernesey-Ile of Man), 
  Irland, Vereinigtes Königreich

 
Carsat Pays de la Loire

(Nantes)

  Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden

 
Carsat Rhône-Alpes

(Lyon) 

  Zypern, Malta, San Marino, Italien

 
Carsat Sud-Est

(Marseille)

  Monaco, Mayotte, Marokko