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Sie wohnen außerhalb von Frankreich und haben in Frankreich und/oder im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausgeübt. Sie können Ihre Rente bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France beantragen, wenn Sie

 
- in Belgien oder den Niederlanden wohnen,
- in einem anderen Land als Belgien oder den Niederlanden wohnen, wobei

  • die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Ihren Rentenvorgang vor dem Jahr 2008 übernommen hat, und Ihr aktueller Rentenantrag sich auf weitere Ansprüche bezieht (Hinterbliebenenrente, Solidaritätsleistungen für ältere Personen, Zusatzleistungen im Fallevon Invalidität, Pauschaler Kinderzuschuss, … *,

oder

  • Sie bereits einen ersten Antrag bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France eingereicht haben, der abgelehnt wurde.

 

Im Jahr 2020 wohnten 6,6 % aller bei der Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Versicherten im Ausland.


Seit 2018 ist die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France, auf Anlass der nationalen Alterskasse CNAV, Schwerpunktstelle in Bezug auf Belgien und die Niederlande. Somit unterstützt Sie die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France bei Ihrem Rentenantrag, der auch die belgischen und niederländischen Träger betrifft.


Somit unterstützt die Rentenkasse Carsat Hauts-de-France Sie bei Ihrem Rentenantrag, der auch die belgischen und niederländischen Träger betrifft.


* Wichtig: Informieren Sie sich vorab über die für die vorgenannten Leistungen erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen.